Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 2. September 2011 - Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Beitragsverpflichtungen der Beklagten zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe für die Monate Januar bis Dezember 2007.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien und nach dem allgemeinverbindlichen Verfahrenstarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe (VTV) zum Einzug der Beiträge zu der Sozialkasse im Gerüstbaugewerbe verpflichtet.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|