LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.04.2002
4 (8) Sa 1565/01
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel - 2 (5) Ca 832/01 - 19.09.2001,

Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2002 - Aktenzeichen 4 (8) Sa 1565/01

DRsp Nr. 2003/4739

Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

»Die Besonderheiten eines Ruhestandsverhältnisses sprechen nicht gegen die Anerkennung einer betrieblichen Übung gegenüber Versorgungsempfängern.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in dem vorliegenden Pilotverfahren über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines sogenannten Rentnerweihnachtsgeldes für das Jahr 2000 in Höhe von 150,-- DM netto.

Der Kläger war bei der Beklagten bis zum Eintritt in das Rentenalter als Arbeitnehmer beschäftigt. Seither erhält er neben den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente. Die durchschnittliche Betriebsrente bei der Beklagten beträgt ca. 100,-- DM monatlich.

Darüber hinaus zahlt die Beklagte seit Jahrzehnten an ihre sogenannten Werksrentner ohne Vorbehalt und in gleichbleibender Höhe jeweils im Dezember eines Jahres ein sogenanntes Rentnerweihnachtsgeld in Höhe von 150,-- DM. Dieses Rentnerweihnachtsgeld wird unabhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit und der Funktion des Mitarbeiters bezahlt.