1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven - 1 Ca 277/07 - vom 05.08.2008 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2) Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer tariflichen Erschwerniszulage, die die Beklagte zuvor nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (im Folgenden: MTArb) gezahlt hat, vor dem Hintergrund der Frage, ob die Ablösung des Tarifvertrages durch den TVöD den Wegfall der Zulage zur Folge hat.
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