LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.09.2013
3 Sa 266/12
Normen:
BGB § 294; BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 18.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 276/11

Zahlung aus AnnahmeverzugsgesichtspunktenSchadenersatzanspruch mangels behinderungsgerechter BeschäftigungSchadenersatzanspruch mangels leidensgerechter Beschäftigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.09.2013 - Aktenzeichen 3 Sa 266/12

DRsp Nr. 2014/11433

Zahlung aus Annahmeverzugsgesichtspunkten Schadenersatzanspruch mangels behinderungsgerechter Beschäftigung Schadenersatzanspruch mangels leidensgerechter Beschäftigung

Ein Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber durch Angebote nicht in Annahmeverzug versetzen, wenn die zuletzt zugewiesene Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nicht erbracht werden kann und die von ihm angebotene Tätigkeit nicht die geschuldete Tätigkeit darstellt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 18. Januar 2012 - Az.: 8 Ca 276/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 90% und die Beklagte 10% zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 294; BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um Annahmeverzugsvergütung bzw. Schadensersatzzahlungen für den Zeitraum 01. März bis 18. November 2011 und um einen Feststellungsantrag im Zusammenhang mit Urlaubsentgelt.