LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.03.1996
4 TaBV 12/96
Normen:
BetrVG § 106 Abs. 2, Abs. 3 § 109 ;
Fundstellen:
AiB 1996, 668
AiB Telegramm 1998, 2
EzBAT § 15 BAT Mitbestimmung Nr. 3
LAGE § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 25

Wirtschaftsausschuss: Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen des Arbeitgebers - Durchsetzung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.03.1996 - Aktenzeichen 4 TaBV 12/96

DRsp Nr. 2001/15135

Wirtschaftsausschuss: Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen des Arbeitgebers - Durchsetzung

Der Wirtschaftsausschuss hat Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Arbeitgebers, die diese zur Kenntnis genommen hat, selbst wenn sie nicht von ihm in Auftrag gegeben und auch nicht speziell für sein Unternehmern erstellt wurden.

Normenkette:

BetrVG § 106 Abs. 2, Abs. 3 § 109 ;

Hinweise:

Hinweise:

Anmerkung:

Köstler, AiB 1996, 669

Fundstellen
AiB 1996, 668
AiB Telegramm 1998, 2
EzBAT § 15 BAT Mitbestimmung Nr. 3
LAGE § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 25