Wirtschaftsausschuss: Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen des Arbeitgebers - Durchsetzung
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.03.1996 - Aktenzeichen 4 TaBV 12/96
DRsp Nr. 2001/15135
Wirtschaftsausschuss: Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen des Arbeitgebers - Durchsetzung
Der Wirtschaftsausschuss hat Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Arbeitgebers, die diese zur Kenntnis genommen hat, selbst wenn sie nicht von ihm in Auftrag gegeben und auch nicht speziell für sein Unternehmern erstellt wurden.