1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.09.2010 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob der Kläger so genannte Gratifikationen, die sich am Unternehmensergebnis orientieren und die seine Arbeitgeberin ihm auf einem Konto gutgeschrieben hat, bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausgezahlt verlangen kann oder erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit.
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