LAG München - Urteil vom 04.10.2012
11 Sa 515/12
Normen:
HGB § 74;
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 03.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1262/10

Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

LAG München, Urteil vom 04.10.2012 - Aktenzeichen 11 Sa 515/12

DRsp Nr. 2012/20719

Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

1. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist ohne gleichzeitige Vereinbarung einer Karenzentschädigung gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam. 2. Die Rechtsprechung über die Wirksamkeit beschränkter Mandantenschutzklauseln unter Rechtsanwälten ist insoweit nicht übertragbar, da letzteren bereits standesrechtlich das Abwerben von Mandaten untersagt ist.

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau - Az.: 4 Ca 1262/10 - vom 03.04.2012 wie folgt abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der gegeneinander aufgehobenen Kosten des Teilvergleichs vom 03.04.2012.

II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

HGB § 74;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Vertragsstrafe.