I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau - Az.: 4 Ca 1262/10 - vom 03.04.2012 wie folgt abgeändert:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der gegeneinander aufgehobenen Kosten des Teilvergleichs vom 03.04.2012.
II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Vertragsstrafe.
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