LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.05.2013
17 Sa 1644/12
Normen:
TV PV § 69 Abs. 3; VO (EG) 859/2008 Anhang III Abschnitt Q OPS 1.1090;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 8695/09

Wirksamkeit einer VersetzungWirksamkeit einer ÄnderungskündigungVersetzung einer FlugbegleiterinUmstationierung des fliegenden Personals

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.05.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 1644/12

DRsp Nr. 2014/12001

Wirksamkeit einer Versetzung Wirksamkeit einer Änderungskündigung Versetzung einer Flugbegleiterin Umstationierung des fliegenden Personals

Eine Versetzung einer Flugbegleiterin von Hannover nach Frankfurt am Main aufgrund der Umstationierung des fliegenden Personals kann wirksam sein. Die unternehmerische Entscheidung der Arbeitgeberin zur Schließung eines Standorts ist hierbei mit erheblichem Gewicht in die Abwägung einzubeziehen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8695/09 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV PV § 69 Abs. 3; VO (EG) 859/2008 Anhang III Abschnitt Q OPS 1.1090;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch über die Wirksamkeit einer Versetzung und die einer Änderungskündigung.

Die Beklagte ist eine Luftverkehrsgesellschaft mit ca. 2.100 Arbeitnehmern, davon weit über 1.000 im fliegenden Personal. Für die im Flugbetrieb der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer ist durch Tarifvertrag Personalvertretung H vom 01. September 1992 (Bl. 49 f d.A.; in der Folge: TV PV) gemäß § 117 Abs. 2 BetrVG eine Personalvertretung errichtet.