Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.05.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H. von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
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