I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 18. Februar 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 309,63 EUR brutto (dreihundertneun 63/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütung.
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