Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11. Februar 2016 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.742,02 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 1. November 2015 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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