LAG Hamm - Urteil vom 19.02.2016
10 Sa 1194/15
Normen:
GewO § 110 S. 2; HGB § 74 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 08.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 538/15

Wirksamkeit einer Patientenschutzklausel im Arbeitsvertrag einer Krankenschwester

LAG Hamm, Urteil vom 19.02.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 1194/15

DRsp Nr. 2016/7436

Wirksamkeit einer Patientenschutzklausel im Arbeitsvertrag einer Krankenschwester

1. Es kann offen bleiben, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Zusage einer Karenzentschädigung wirksam vereinbart werden kann, wenn eine wirtschaftlich nicht relevante Beschränkung der beruflichen Betätigungsfreiheit des Mitarbeiters vorliegt (vgl. BAG vom 15.12.1987 - 3 AZR 474/862. Ist eine Krankenschwester arbeitsvertraglich zur Versorgung lediglich eines bestimmten Intensivpatienten eingestellt, so ist für sie eine Patientenschutzklausel bezogen auf diesen Patienten wirtschaftlich relevant.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 08.07.2015 - 1 Ca 538/15 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 110 S. 2; HGB § 74 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin beansprucht von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine arbeitsvertragliche Patientenschutzklausel.