Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 08.07.2015 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin beansprucht von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine arbeitsvertragliche Patientenschutzklausel.
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