Auf die Berufung des Klägers wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die vorsorglich erklärte ordentliche Arbeitgeberkündigung vom 14.11.2016 aufgehoben worden ist.
2.Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge einschließlich der Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten im (erneuten) Berufungsverfahren (nur noch) darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher Kündigung zum nächstmöglichen Termin aufgelöst worden ist, oder aber nicht, sowie (erstmals) darüber, ob das Arbeitsverhältnis auf Antrag der Beklagten gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen ist.
1. 2. 1. 2. 3.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|