LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.06.2012
17 Sa 1374/11
Normen:
KSchG § 1; BetrVG § 102;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 19.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 8838/10

Wirksamkeit einer ordentlichen bestriebsbedingten Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.06.2012 - Aktenzeichen 17 Sa 1374/11

DRsp Nr. 2012/22372

Wirksamkeit einer ordentlichen bestriebsbedingten Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Hat der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung getroffen, den Frachtverkauf vollständig fremd zu vergeben und durch einen Handelsvertreter durchführen zu lassen und als Frachtorganisation nur noch den sog. Frachtverkaufs-Innendienst mit vier Arbeitsplätzen und einem Leiter, ausgestattet mit Home-Offices für den Bereich Verkaufsunterstützung/Verwaltung aufrechtzuerhalten, ist die ordentliche betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juli 2011, 5 Ca 8838/10, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; BetrVG § 102;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und um Weiterbeschäftigung.