Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.2.2020 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung und über die Verpflichtung der Beklagten zur Weiterbeschäftigung des Klägers, über den Anspruch des Klägers auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses sowie auf die Jahressonderzahlung 2019.
Der 19 geborene Kläger ist verheiratet und hat keine weiteren Unterhaltspflichten. Er ist seit dem 01.08.2014 bei der Beklagten als Anlagenbediener in der Schokoladenproduktion beschäftigt. Sein aktuelles Bruttomonatsentgelt beträgt 3.085 €.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|