1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.:
2. Die Revision wird, soweit die Berufung nicht unzulässig war, zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche wegen zu niedrig bezahlter Entgelte bzw. Abfindungszahlungen sowie Zahlung einer erhöhten "Sprinterprämie" im Zusammenhang mit einem Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag.
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