ArbG Bielefeld, vom 18.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2442/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten KündigungAnforderungen an die Anhörung des Betriebsrats
LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 431/14
DRsp Nr. 2016/14626
Wirksamkeit einer betriebsbedingten KündigungAnforderungen an die Anhörung des Betriebsrats
1. Hat der Arbeitgeber vor dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen den Arbeitnehmern angeboten, in eine Transfergesellschaft zu wechseln und ist die Frist für die Annahme dieses Angebots noch nicht abgelaufen, so kann eine Anhörung des Betriebsrats zum Ausspruch von Kündigungen noch nicht erfolgen, da nicht feststeht, ob und in welchem Umfang diese überhaupt nötig werden.2. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht sozial gerechtfertigt, wenn sie nach der Absicht des Unternehmers zunächst nach freiwilligem Ausscheiden, dem Auslaufenlassen von Befristungen und der grundsätzlichen Nichtbeschäftigung von Leiharbeitnehmern ausgesprochen werden soll, da es insoweit eines Interessenausgleichs bedarf.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.