Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 11.01.2012,
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
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