Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 1972 geborene Kläger, verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet, ist seit dem 01.08.2005 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Mineralölindustrie mit annähernd 4.000 Mitarbeitern beschäftigt. Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der D S GmbH, die wiederum Tochtergesellschaft der D S H GmbH ist, die ihrerseits Tochtergesellschaft der S P C L ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|