Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 03.05.2011, Az.:
Auf die Berufung der Klägerin wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 5.000,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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