LAG Köln - Urteil vom 15.02.2024
8 Sa 407/23
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 31.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1466/22

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit

LAG Köln, Urteil vom 15.02.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 407/23

DRsp Nr. 2024/7920

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit sowie zur Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 31.05.2023 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Widerklage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens sind vom Kläger zu tragen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind zu 17 % von der Beklagten und zu 83 % vom Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung.

Der Kläger war seit dem 15.12.2004 bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt übte er die Funktion eines Sales Managers aus und bezog ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 8.000,00 Euro.

1. 2. 3. 4.