Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Anfechtung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte vom 09.11.2005, über die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten außerordentlichen Kündigung vom 11.11.2005 und einer wiederum hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung vom 21.11.2005 zum 31.03.2006.
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