Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.07.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung, die der Beklagte auf betriebliche Gründe stützen will.
Bei dem Beklagten handelt es sich um einen kirchlichen Orden, dem der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wurde. Der Beklagte erbringt als Träger der Deutsche Ordenswerke in derzeit 53 Einrichtungen bundesweit Leistungen im Bereich der Altenhilfe, Behindertenhilfe, Suchthilfe und Jugendhilfe. Die Unternehmenszentrale des Beklagten befindet sich in L. Dort sind insgesamt 76 Arbeitnehmer beschäftigt; eine Mitarbeitervertretung ist gewählt worden.
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