Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 05.06.2014 - Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die erstinstanzlichen Kosten haben die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼ zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.
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