Die Berufung des Klägers gegen das am 04.10.2016 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - Einzelrichter -, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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