Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.03.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 und 2014 sowie auf die Erteilung einer Auskunft in Anspruch.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|