Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.10.2015 -
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Arbeitszuweisung und den Beschäftigungsanspruch.
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