Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2015 - 5 Ca 810/15 - wird zurückgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im bestehenden Arbeitsverhältnis über die Wirksamkeit einer Versetzung sowie einer hilfsweise erklärten außerordentlichen Änderungskündigung mit Auslauffrist.
Die Klägerin ist seit dem 28.04.1994 bei der Beklagten als Flugbegleiterin beschäftigt. Ihr monatlicher Bruttoverdienst betrug zuletzt 3.737,- €. Sie ist Mutter eines im Zeitpunkt der Versetzung 12-jährigen, schulpflichtigen Kindes.
Der schriftliche Arbeitsvertrag der Klägerin enthält u.a. folgende Bestimmungen:
1. 2. 1. 2.
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