Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 2014 - 4 Ca 3481/14 - zum Teil abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 06. Mai 2014 nicht aufgelöst wurde.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses.
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