LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 11.03.2015
3 Sa 128/14
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 23.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1246/13

Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gehaltsreduzierung aus Anlass eines Betriebsübergangs

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.03.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 128/14

DRsp Nr. 2015/5981

Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gehaltsreduzierung aus Anlass eines Betriebsübergangs

Der einzelvertragliche Inhaltsschutz nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB steht einer einvernehmlichen Veränderung des Arbeitsverhältnisses mit dem Inhalt einer Gehaltsreduzierung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber mit Wirkung ab dem Betriebsübergang grundsätzlich nicht entgegen.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 23.04.2014 - 5 Ca 1246/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um Ansprüche aus einer jährlichen Sonderzahlung für das Jahr 2012 in Höhe von 2.520,88 Euro brutto sowie um ergänzende Vergütungsansprüche für die Zeit von Januar bis Juli 2013 in Höhe von 6.039,97 Euro brutto.

Die Klägerin ist bei dem Beklagten bzw. bei den Rechtsvorgängerinnen seit dem 01.07.1970 als Erzieherin in einer Kindertagesstätte beschäftigt. Im Zuge eines Betriebsüberganges mit Wirkung zum 01.07.1999 vereinbarten die Klägerin und das D., Soziale Betreuungsgesellschaft C-Stadt mbH mit Vertrag vom 01.07.1999 - soweit hier von Bedeutung - Folgendes:

"§ 1 Inhalt und Beginn des Arbeitsverhältnisses