Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.07.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Umsetzung.
Die Klägerin ist seit dem Februar 2000 bei der Beklagten als Krankenschwester beschäftigt. Sie ist Mitglied des Personalrats.
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