Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 03.09.2012 -
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4 zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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