LAG Köln - Urteil vom 04.05.2016
11 Sa 1072/15
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 08.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 788/14

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen

LAG Köln, Urteil vom 04.05.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 1072/15

DRsp Nr. 2017/4596

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen erweist sich als sozial nicht gerechtfertigt, wenn eine negative Gesundheitsprognose für künftige krankheitsbedingte Fehlzeiten in relevantem Umfang nicht gestellt werden kann, weil von einer erfolgreichen Behandlung sämtlicher Ursachen auszugehen ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2015 - 2 Ca 788/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Der am 1969 geborene Kläger, verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet, ist seit dem September 1985 bei der Beklagten, die eine Stahlgießerei mit etwa 220 Arbeitnehmern betreibt, beschäftigt.