Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.08.2014 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1980 geborene, ledige Klägerin war bei der Beklagten in deren Kindertagesstätte seit dem 02.11.2007 als Erzieherin, zuletzt in der Funktion der stellvertretenden Leiterin der Einrichtung gegen Bruttobezüge von zuletzt 2.700,00 EUR/Monat beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|