LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.05.2018
1 Sa 762/17
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2018, 1908
EzA-SD 2018, 3
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 24.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 5771/16

Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten in der Versicherungsbranche

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2018 - Aktenzeichen 1 Sa 762/17

DRsp Nr. 2018/8910

Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten in der Versicherungsbranche

1. Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S. von § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder unwillkürlich ist. 2. Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist.