Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. März 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die die Beklagte gegenüber der Klägerin unter Bezugnahme auf die behauptete Stilllegung einer Betriebsabteilung ausgesprochen hat.
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