1. Auf die Berufung der Verfügungskläger zu 1 und zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 23.12.2020, Az.
Die Verfügungsbeklagte wird vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet,
a) die Betreuung der Verfügungskläger zu 3 und zu 4 in der Kindertagesstätte ... ("(X)"), ... in ..., OT ..., über den 31.12.2020 hinaus vorzunehmen und
b) aus der mit Schreiben vom 3.11.2020 ausgesprochenen Kündigung der Betreuungsverträge betreffend die Verfügungskläger zu 3 und zu 4 keine Rechte herzuleiten.
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