LAG Köln - Urteil vom 18.01.2017
3 Sa 758/16
Normen:
BGB § 310 Abs. 4; BGB § 315 Abs. 3; TVöD § 2 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 30/15

Wirksamkeit der Kündigung einer Nebenabrede über die Zahlung einer Erschwerniszulage

LAG Köln, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 758/16

DRsp Nr. 2017/3560

Wirksamkeit der Kündigung einer Nebenabrede über die Zahlung einer Erschwerniszulage

Parallelverfahren zu 9 Sa 415/15

Die Kündigung einer Nebenabrede über eine Erschwerniszulage unterliegt einer an § 315 BGB ausgerichteten Billigkeitskontrolle durch das angerufene Arbeitsgericht. Die Kündigung hält einer solchen Ausübungskontrolle stand, wenn sich herausstellt, dass kaum zuschlagspflichtige Tätigkeiten angefallen sind.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.05.2015 - 7 Ca 30/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 310 Abs. 4; BGB § 315 Abs. 3; TVöD § 2 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Fortzahlung einer Erschwerniszulage in pauschalisierter Form.