Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.05.2015 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Fortzahlung einer Erschwerniszulage in pauschalisierter Form.
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