Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Hagen vom 13.06.1995 -
Mit seiner Klage nimmt der Kläger die Beklagte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitsgerichtlichen Vergleich auf Schadensersatz mit der Begründung in Anspruch, die Beklagte habe - entgegen dem Inhalt des geschlossenen Vergleichs - in der Arbeitsbescheinigung gemäß §
Durch das dem Kläger am 13.07.1995 zugestellte Urteil, auf welches zur näheren Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die am 20.07.1995 eingelegte und zugleich begründete Berufung des Klägers.
Unter Wiederholung seines erstinstanzlichen Vorbringens beantragt der Kläger,
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|