LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.11.2013
6 Sa 504/13
Normen:
BetrAVG § 1; SGB XII § 2; BGB § 138 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 13.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 5602/12

Wirksamkeit der im Ermessen des Versorgungsträgers stehenden Einstellung der Waisenrente nach Überleitung des Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.11.2013 - Aktenzeichen 6 Sa 504/13

DRsp Nr. 2016/5192

Wirksamkeit der im Ermessen des Versorgungsträgers stehenden Einstellung der Waisenrente nach Überleitung des Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe

Die Ermessensentscheidung eines Versorgungsschuldners, einem hinterbliebenen behinderten Kind eines verstorbenen Versorgungsempfängers ab dem Zeitpunkt keine Waisenrente mehr zu zahlen, ob dem durch Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfe an das Kind entstanden Sozialhilfeträgers das Kind keinen materiellen oder immateriellen Vorteil mehr hat, ist nicht sittenwidrig oder sonst unwirksam.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frank) furt am Main vom 13. März 2013 - 14 Ca 5602/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; SGB XII § 2; BGB § 138 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine betriebliche Waisenrente, die der klagende Landeswohlfahrtsverband aus abgetretenem Recht geltend macht.

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