Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21.05.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
1. 2.
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