Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2015 in Sachen14 Ca 6837/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses für die Zeit bis zum 31.08.2014.
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