Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 13.01.2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund seiner Befristung sein Ende gefunden hat. Die Klägerin begehrt darüber hinaus ihre vorläufige Weiterbeschäftigung.
Sie ist 1969 geboren.
Die Parteien schlossen am 22.06.2007 und 14.08.2012 zwei nach §
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