Wirksamer Spruch der Einigungsstelle zum Alkoholverbot für Schiffsbesatzung
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2007 - Aktenzeichen 5 TaBV 23/07
DRsp Nr. 2008/1836
Wirksamer Spruch der Einigungsstelle zum Alkoholverbot für Schiffsbesatzung
»1. Das durch den Spruch der Einigungsstelle statuierte absolute Verbot, während der Dienstzeit alkoholische Getränke zu sich zu nehmen als auch das Gebot, bei Dienstantritt nicht unter der Wirkung alkoholischer Getränke zu stehen, entsprechen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verletzen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1GG) der Besatzungsmitglieder eines Schiffes nicht unangemessen.
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