Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger Weihnachtsgeld für das Jahr 2004 in Höhe von EUR 1.135,35 von der Beklagten verlangen kann.
Der Kläger war bei der Beklagten in der Zeit vom 17.12.1990 bis zum 28.2.2005 als Maschinenbediener beschäftigt. Die Vergütung betrug zuletzt 2.270,70 EUR brutto monatlich. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund fristgemäßer Kündigung der Beklagten aus krankheitsbedingten Gründen.
In § 2 des Arbeitsvertrags ist zum Weihnachtsgeld folgende Regelung enthalten:
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