Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.07.2012 in Sachen16 Ca 1203/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für das Jahr 2011 ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts, also in Höhe von 2.892,72 € brutto, zustand oder nur ein solches in Höhe der tatsächlich gezahlten 1.100,00 € brutto.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 16. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 24.07.2012 Bezug genommen.
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