LAG Köln - Beschluss vom 24.11.2011
6 TaBV 67/11
Normen:
BetrVG § 19 Abs. 1; SGB IX § 94 Abs. 6 S. 2; SchbV WO § 5 Abs. 1 Nr. 13;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 262/10

Wirksame Wahl der Schwerbehindertenvertretung bei offensichtlicher Falschangabe des Wochentages des Wahltermins

LAG Köln, Beschluss vom 24.11.2011 - Aktenzeichen 6 TaBV 67/11

DRsp Nr. 2012/1505

Wirksame Wahl der Schwerbehindertenvertretung bei offensichtlicher Falschangabe des Wochentages des Wahltermins

Ein offensichtlicher Fehler bei der Angabe des Wochentags für den Wahltermin zur Schwerbehindertenvertretung führt nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Wahl.

Tenor

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 4) und 5) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 17.06.2011

- 1 BV 262/10 - abgeändert:

1. Die Anträge werden zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 19 Abs. 1; SGB IX § 94 Abs. 6 S. 2; SchbV WO § 5 Abs. 1 Nr. 13;

Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahlen der Vertrauensperson sowie der stellvertretenden Vertrauensperson zur Schwerbehindertenvertretung des Dezernats beim L R vom 24.11.2010. Von der erneuten Darstellung des Sachverhalts wird entsprechend § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.