Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 23.08.2012 -
Zwischen den Parteien ist im Streit, ob der Kläger wirksam von B-Stadt nach B. versetzt worden ist.
Der Kläger ist seit dem 01.12.2003 bei der Bundeswehr als Ver- und Entsorger mit einem monatlichen Bruttoentgelt von zuletzt 2.273,83 EUR beschäftigt.
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