Wirksame Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit in Alterteilzeit-Vereinbarung durch Verweis auf Ergänzungstarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung
LAG Hamm, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 26/05
DRsp Nr. 2006/1633
Wirksame Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit in Alterteilzeit-Vereinbarung durch Verweis auf Ergänzungstarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung
1. Galt zum Zeitpunkt des sehr frühen Abschlusses einer Altersteilzeit-Vereinbarung noch § 3MTV mit der Möglichkeit der Vereinbarung einer geänderten Arbeitszeit nach § 3 Abs. 2MTV und wurde deshalb in der Altersteilzeit-Vereinbarung zutreffend eine wöchentliche Arbeitszeit von 17,5 Stunden für die Altersteilzeitperiode eingetragen, enthält diese Klausel keine nach § 4 Abs. 3TVG gegenüber dem nunmehr geltenden Ergänzungstarifvertrag günstigere konstitutive Regelung sondern nur die deklaratorische Regelung der für das Altersteilzeitverhältnis maßgeblichen Arbeitszeit in Höhe der Hälfte der tarifrechtlichen Arbeitszeit.
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