ArbG Mönchengladbach, vom 08.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3589/08
Wirksame Unterlassung einer Zielvorgabe zur variablen Vergütung bei objektiv unmöglicher Leistung infolge Insolvenz
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009 - Aktenzeichen 17 Sa 119/09
DRsp Nr. 2009/18985
Wirksame Unterlassung einer Zielvorgabe zur variablen Vergütung bei objektiv unmöglicher Leistung infolge Insolvenz
1. Der Wortlaut einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung, nach der sich "die konkrete Höhe der auszuzahlenden variablen Vergütung .. nach der Erfüllung der Zielvorgabe, die nach dem Abschluss der Planung für das folgende Geschäftsjahr durch die Gesellschaft definiert wird" richten soll, spricht nicht für eine gemeinsame Zielvereinbarung sondern (unzweifelhaft) für eine einseitige Leistungsbestimmung durch die Arbeitgeberin.2. Auch wenn der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag einen Anspruch darauf hat, dass man ihm die Möglichkeit verschafft, eine variable Vergütung zu erzielen (insbesondere wenn diese einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtvergütung ausmacht), sind doch im Einzelfall sowohl die besondere Situation der Arbeitgeberin im Rahmen der Insolvenz als auch vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.